Woolworth ist ein Einzelhändler mit mehr als 300 Filialen in Deutschland. Das Unternehmen hat sich auf eine große Sortimentsvielfalt und besonders attraktive Preise spezialisiert. Wir erklären Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, wenn ein Produkt nicht mehr gefällt oder mangelhaft ist.
Umtausch und Rückgabe in den Filialen von Woolworth
Als Kunde haben Sie zunächst einmal Interesse am Produktangebot von Woolworth. Viel interessanter wird es jedoch, wenn Sie ein Produkt in der Woolworth-Filiale umtauschen oder zurückgeben möchten. Dann zeigt sich nämlich die wahre Kulanz des Händlers. Doch bei Woolworth können Sie ganz unbesorgt sein.
Das Unternehmen zeigt sich sehr kundenfreundlich und gewährt:
- Einen Umtausch innerhalb von 4 Wochen
- Gegen Vorlage des Kassenbons
Was viele Verbraucher nicht wissen: Gewährt der Händler eine Rücknahme oder einen Umtausch in der Filiale, so ist dies eine freiwillige Kulanzleistung. Gesetzlich ist er nicht verpflichtet, einmal verkaufte Ware wieder zurückzunehmen. Da vielen Händlern heutzutage jedoch sehr daran gelegen ist, ihre Kunden zufriedenzustellen, bieten die meisten diese Option an. Ein Anrecht haben Sie als Kunde darauf jedoch nicht. Somit müssen Sie auch die Bedingungen akzeptieren, die der Händler für einen Umtausch oder eine Rückgabe aufstellt.
Kann man mit dem Händler individuellen Bedingungen aushandeln?
Grundsätzlich ist es möglich, individuelle Rückgabebedingungen zu vereinbaren. Ob Woolworth sich jedoch darauf einlässt, steht auf einem anderen Blatt. Der Händler ist dazu selbstverständlich nicht verpflichtet, könnte sich aus reiner Kulanz jedoch durchaus darauf einlassen. Sie sollten es also am besten probieren und den Kundenservice auf Ihren Wunsch ansprechen. Kommt es zu einer Einigung und Sie handeln individuelle Umtausch- und Rückgaberichtlinien aus, so dürfen Sie nicht verpassen, sich diese schriftlich geben zu lassen. So sind Sie auf der sicheren Seite und können im Fall der Fälle beweisen, dass Sie sich anderweitig geeinigt haben.
Ist der Kassenbon für einen Umtausch bei Woolworth zwingend notwendig?
Sie haben etwas bei Woolworth gekauft und haben den Kassenbon verlegt oder gar weggeschmissen? Nun möchten Sie es umtauschen und fragen sich, ob dies überhaupt möglich ist? Grundsätzlich fordert Woolworth für einen Umtausch einen Kassenbon.
Dies ist das gute Recht des Händlers, denn schließlich beweist der Kassenbon, dass das Produkt tatsächlich bei Woolworth gekauft wurde. Die unkomplizierteste Art und Weise etwas bei Woolworth umzutauschen, ist also tatsächlich der Kassenbon. Doch auch, wenn Ihnen dieser nicht mehr vorliegt, sind Hopfen und Malz nicht unbedingt verloren. Wenden Sie sich einfach an den Kundenservice und erklären Sie Ihre Situation. Möglicherweise können Sie auch einen Kontoauszug oder eine Kreditkartenabrechnung vorlegen, aus der ganz klar hervorgeht, dass der Kaufbetrag durch Woolworth von Ihrem Konto abgebucht wurde. Dies dürfte als Beweis genügen. Alternativ können Sie auch einen Zeugen mitbringen, der bestätigt, dass der Kauf tatsächlich bei Woolworth stattgefunden hat. Letztendlich hängt es jedoch davon ab, ob Woolworth sich auf diese Möglichkeit einlassen möchte.
Kontakt zum Woolworth-Kundenservice
Bei Fragen zu Produkten oder zum Kauf bei Woolworth kontaktieren Sie den Kundenservice.
Kontaktformular: Klicken Sie hier
Kontakt auf Facebook: Facebook-Auftritt von Woolworth
Welche Rechte haben Verbraucher, wenn ein gekauftes Produkt mangelhaft ist?
Besonderen Schutz genießen Sie als Verbraucher, wenn Sie ein mangelhaftes Produkt gekauft haben. Dies gilt jedoch nur, wenn der Mangel bereits von Anfang an vorhanden war. Ein Mangel, der aufgrund von Verschleiß oder einer ganz normalen Nutzung auftritt, ist durch die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht abgedeckt.
Haben Sie ein mangelhaftes Produkt gekauft, so können Sie vom Händler 24 Monate lang Nacherfüllung fordern. Dies steht Ihnen automatisch zu, sofern der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach Kaufdatum auffällt. Fällt er erst später auf, so müssen Sie zunächst einmal beweisen, dass das Produkt tatsächlich nicht von Anfang an einwandfrei war. Fällt Ihnen das schwer, kann eventuell ein Gutachter dabei helfen.
Nacherfüllung bedeutet für den Händler, dass er zu einer Reparatur oder einem Umtausch verpflichtet ist. Alternativ darf er auch eine Rücknahme anbieten. Verpflichtet ist der zu Letzterem jedoch nicht. Sie haben somit nicht zwangsläufig ein Anrecht darauf. Falls Ihnen eine Rücknahme jedoch lieber ist, als eine Reparatur oder ein Umtausch, spricht nichts dagegen, den Händler einfach darauf anzusprechen und an seine Kulanz zu appellieren.
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