Bei Jawoll handelt es sich um Sonderpostenmärkte, die mittlerweile mit über 90 Filialen in Deutschland etabliert sind. Gerade wenn die Artikel nur wenig Kosten, ist die Hemmschwelle sehr niedrig und viele Kunden kaufen mehr ein, als ihnen lieb ist. Wenn sie dann im Anschluss zu Hause das schlechte Gewissen plagt, ist es besonders beruhigend zu wissen, dass der Händler großzügige Umtausch- und Rückgaberichtlinien bietet. Worauf Sie diesbezüglich in den Jawoll-Filialen und im Jawoll-Onlineshop achten müssen, erfahren Sie in unserem Artikel. Außerdem erklären wir Ihnen, inwieweit Sie durch das Gesetz geschützt sind, wenn Sie mal ein mangelhaftes Produkt kaufen.
Umtausch und Rückgabe in den Filialen von Jawoll
Sie haben in einer Jawoll-Filiale eingekauft und anschließend festgestellt, dass Sie den Artikel gar nicht benötigen? Viele Verbraucher gehen in solchen Fällen automatisch davon aus, dass ihnen ein Umtausch- und Rückgaberecht zusteht. Tatsächlich ist dies jedoch falsch! Händler sind gesetzlich nicht verpflichtet, einmal verkaufte Ware wieder zurückzunehmen. Viele machen es aber trotzdem aus Kulanz. Da dies eine freiwillige Serviceleistung ist, darf der Händler auch selbst entscheiden, unter welchen Bedingungen er die Ware zurücknimmt.
Auf seiner Webpage gibt Jawoll keine Informationen zu den Umtausch- und Rückgaberichtlinien in den Filialen. Aus diesem Grund kann an dieser Stelle keine einheitliche Aussage zu den Bedingungen getätigt werden. Es ist möglich, dass die Bedingungen sich von Filiale zu Filiale unterscheiden. Genau erfahren Sie es allerdings nur, wenn Sie direkt in der Filiale nachfragen.
Viele Händler bieten einen Umtausch oder eine Rückgabe zu folgenden Konditionen an:
- Innerhalb von 14 Tagen (teilweise auch innerhalb von 30 Tagen)
- Nach Vorlage des Kassenbons
- Solange die Ware einwandfrei und unbenutzt ist
Es liegt kein Kassenbon mehr vor. Ist es möglich, trotzdem umzutauschen oder zurückzugeben?
Fragen Sie einfach in der Filiale nach. Der Kassenbon wird normalerweise gefordert, damit belegt ist, dass das Produkt tatsächlich in der Filiale gekauft und nicht geklaut wurde.
Falls Sie keinen Kassenbon mehr zur Hand haben, können Sie dem Händler auch anbieten, einen Kontoauszug oder eine Kreditkartenabrechnung vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass Sie das Produkt dort gekauft haben. Eine andere Möglichkeit ist es, einen Zeugen mitzubringen, der bestätigen kann, dass das Produkt dort von Ihnen gekauft wurde. Letztendlich hängt dies aber vom Händler selbst ab. Er muss sich darauf einlassen.
Welche Umtausch- und Rückgaberechtlinien gelten im Onlineshop von Jawoll?
Gehören Sie auch zu den Verbrauchern, die viel lieber online einkaufen, als sich an einem hektischen Nachmittag durch eine überfüllte Innenstadt zu quälen? Neben dem Komfort, der Ihnen dadurch zuteilkommt, genießen Sie beim Onlineshopping auch noch Schutz durch den Gesetzgeber. Um Online-Käufern die Möglichkeit zu geben, die bestellte
Ware zu prüfen, gewährt der Gesetzgeber ein 14-tägiges Widerrufsrecht für alle online abgeschlossenen Kaufverträge.
Das heißt für Sie im Klartext: Sie haben nach Erhalt der Ware 14 Tage lang Zeit zu überlegen, ob ein Kauf für Sie infrage kommt oder nicht. Selbst wenn Sie sich im Anschluss zu einer Rücksendung entscheiden, so ist es völlig irrelevant, aus welchem Grund Sie das tun. Online steht Ihnen grundsätzlich ein Rückgaberecht zu. Dies ist bei einem Filialkauf nicht der Fall, denn hier kann der Händler selbst entscheiden, ob er seinen Kunden diese Option anbietet oder nicht.
Wie kann das Widerrufsrecht bei Jawoll geltend gemacht werden?
Um vom Kaufvertrag zurückzutreten, müssen Sie ihn innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sie die Ware erhalten haben. Senden Sie eine eindeutige Erklärung per Post, per Fax oder per E-Mail an:
Adresse:
J. A. Woll Handels GmbH
Am Hornberg 6
29614 Soltau
Deutschland
Fax: 05191 –9678954
E-Mail: service@jawoll.de
Senden Sie die Ware anschließend innerhalb von 14 Tagen nach erfolgtem Widerruf an Jawoll zurück. Die Rückerstattung des Kaufpreises erhalten Sie über das Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben. Normalerweise geschieht dies innerhalb von 14 Tagen nach dem Widerruf. Zu Verzögerungen kann es lediglich kommen, wenn die Ware zu spät zurückgeschickt wird. Die Kosten für die Rücksendung der Ware trägt übrigens Jawoll für Sie.
Wie muss ein Widerruf aussehen?
Sie können dafür entweder ein eigenes Schreiben aufsetzen oder aber das Muster-Widerrufsformular nutzen, das Jawoll auf seiner Webpage zur Verfügung stellt.
Gelten diese Regeln auch für mangelhafte Produkte?
Nein. Falls Sie ein mangelhaftes Produkt bei Jawoll gekauft haben, können Sie innerhalb von 24 Monaten nach Kaufdatum Ihre Gewährleistungsrechte geltend machen. Ob Sie das Produkt in der Filiale oder im Onlineshop gekauft haben, spielt dabei keine Rolle.
Beachten Sie jedoch: Der Mangel muss Ihnen innerhalb von sechs Monaten auffallen, damit Ihnen automatisch die Nacherfüllung durch den Verkäufer zusteht. Fällt der Mangel erst später auf, so liegt die Beweispflicht beim Verbraucher. In dem Fall müssen Sie vor dem Händler beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestanden hat. Denn nur in diesen Fällen greifen die Gewährleistungsrechte. Oftmals kommt es hier zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Verbraucher und Verkäufer. Abhilfe kann möglicherweise ein Gutachter schaffen, der die Sachlage prüft und mit dem Ergebnis zu einer fairen Entscheidung beiträgt.
Was bedeutet Nacherfüllung?
Der Verkäufer hat das Recht zur Nacherfüllung, wenn Sie bei ihm mangelhafte Ware gekauft haben. Er kann Ihnen eine Reparatur oder einen Umtausch anbieten. Eine Rücknahme muss nicht erfolgen. Lediglich wenn eine Reparatur oder ein Umtausch nicht möglich sind, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufbetrag zurückverlangen.
Alternativ haben Sie jedoch natürlich die Möglichkeit, den Händler um Kulanz zu bitten, damit er den mangelhaften Artikel zurücknimmt. Ob der Händler sich darauf einlässt, hängt jedoch von ihm selbst ab. Ein Anrecht haben Sie darauf leider nicht.
Was ist ein Mangel?
Ein Mangel an einem Produkt besteht immer dann, wenn es gewisse Eigenschaften nicht aufweist, die normalerweise erwartet werden. Auch wenn eine Nutzung in der üblichen Form nicht möglich ist, spricht man von einem Mangel. In Bezug auf die Gewährleistungsansprüche ist zu beachten, dass nur Mängel geltend gemacht werden können, die von Anfang an bestanden haben. Mängel, die aufgrund einer normalen Nutzung, aufgrund von Verschleiß oder einer falschen Handhabung entstehen, können natürlich nicht geltend gemacht werden.
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