Fernseher, Notebook oder Kaffeemaschine. Bei Cyberport kommen Technikfans auf ihre Kosten. Verschiedene Filialen und ein großer Onlineshop mit mehr als 45.000 Markenartikeln, ermöglichen es den Kunden ihre Wünsche wahr werden zu lassen. Dass dabei auch einmal ein falsches Produkt im Warenkorb landet, ist gar nicht so ungewöhnlich. In unserem Artikel erfahren Sie, welche Umtausch- und Rückgabeoptionen Cyberport für Sie parat hält und ob und inwieweit Sie durch das Gesetz geschützt sind.
Umtausch- und Rückgabeoptionen in den Filialen von Cyberport
Fast jedem ist es schon einmal passiert: Plötzlich gefällt das gekaufte Produkt zu Hause nicht mehr oder man stellt fest, dass man es gar nicht benötigt. Auch wenn viele Verbraucher dies als selbstverständlich ansehen, so ist der Händler nicht verpflichtet, diese Artikel zurückzunehmen. Der Umtausch oder die Rücknahme von mangelfreier Ware ist eine Kulanzleistung des Händlers. Ob und unter welchen Bedingungen er sie anbietet, kann er selbst entscheiden. Sie haben also kein Anrecht auf einen Umtausch oder eine Rückgabe mangelfreier Ware. Anders verhält es sich, wenn der Händler vorab durch Werbung oder Ähnliches auf diese Serviceleistung aufmerksam macht. Dann muss er sich an sein Versprechen halten.
Die meisten großen Händler zeigen sich ihren Kunden gegenüber sehr kulant. So auch Cyberport. Das Unternehmen nimmt problemlos mangelfreie Ware zurück oder tauscht diese um.
Die Voraussetzungen für die Rückgabe sind:
- Die Ware wird innerhalb von 30 Tagen nach Kaufdatum zurückgebracht
- Die Ware befindet sich in der Originalverpackung
- Die Ware weist keine Gebrauchsspuren auf
Muss für den Umtausch oder die Rückgabe ein Kassenbon vorgelegt werden?
Im Onlineshops von Cyberport wird die Notwendigkeit eines Kassenbons für einen Umtausch oder eine Rückgabe nicht erwähnt. Um auf der sicheren Seite zu sein und ihn gegebenenfalls bei Bedarf doch vorzeigen zu können, sollten Sie den Kassenbon trotzdem aufbewahren.
Eigene Bedingungen: Unabhängig von den Richtlinien, die bei Cyberport gelten, kann der Kunde mit den Mitarbeitern von Cyberport auch individuelle Bedingungen aushandeln. Wichtig hierbei ist jedoch, dass diese schriftlich festgehalten werden, um sich anschließend darauf berufen zu können.
Wann ist der Verbraucher durch das Gesetz geschützt?
Gesetzliche Gewährleistungsansprüche gelten für mangelhafte Ware. Das bedeutet:
- Innerhalb von 24 Monaten kann der Verbraucher vom Händler einen Umtausch oder eine Reparatur fordern, falls das gekaufte Produkt einen Mangel aufweist.
- Als Voraussetzung gilt: Der Mangel muss bereits zum Kaufdatum vorgelegen haben.
- Tritt der Mangel das erste Mal innerhalb von sechs Monaten nach Kaufdatum auf, so sieht es der Gesetzgeber als gegeben an, dass er bereits beim Kauf bestanden hat. In dem Fall ist der Händler automatisch zu einem Umtausch oder einer Reparatur verpflichtet und der Verbraucher muss den Umstand, dass der Mangel bereits zum Kauf vorgelegen hat, nicht einmal beweisen.
- Deutlich komplizierter wird es, wenn der Mangel erstmalig später als sechs Monate nach Kaufdatum auftritt. In dem Fall ist der Händler nur zu einer Reparatur oder einem Umtausch verpflichtet, wenn der Verbraucher nachweisen kann, dass das Produkt bereits zum Kaufdatum nicht einwandfrei war.
Was ist ein Mangel und wie kann man ihn beweisen?
Von einem Mangel spricht man, wenn ein Produkt die erwarteten Eigenschaften nicht besitzt oder wenn es nicht in der üblichen Art und Weise verwendet werden kann. Trifft dies zu, kann der Verbraucher die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche geltend machen.
Einen aktuell bestehenden Mangel zu beweisen, ist meistens recht einfach. Schließlich kann der Händler auf einen Blick sehen, dass etwas kaputt ist oder nicht ordnungsgemäß funktioniert. Schwieriger wird es erst, wenn man nachweisen muss, dass dieser Mangel bereits zum Kaufdatum bestanden hat. Doch auch dies ist möglich.
Beispiel: Sie haben bei einem Händler Turnschuhe gekauft, deren Nähte von Anfang an schlecht verarbeitet waren. Sieben Monate nach Kaufdatum platzt eine Naht auf und die Turnschuhe sind unbrauchbar. In dem Fall reicht es aus, wenn Sie dem Händler einfach die Verarbeitung der Naht zeigen. In der Regel wird dieser an der Naht erkennen können, dass der Mangel aufgrund der schlechten Verarbeitung aufgetreten ist.
Ist eine Rückgabe von mangelhaften Artikeln möglich?
Vor dem Gesetz ist der Händler verpflichtet, mangelhafte Artikel zu reparieren oder umzutauschen. Eine Rücknahme muss er nicht vornehmen. Er könnte den betreffenden Artikel nicht mehr weiterverkaufen, nachdem er bereits genutzt worden ist. Auf diese Weise schützt der Gesetzgeber den Händler und ermöglicht es ihm, das mangelhafte Produkt stattdessen zu reparieren oder umzutauschen. Ermöglicht der Händler seinen Kunden eine Rückgabe, so handelt es sich um eine Kulanzleistung, zu der er nicht verpflichtet ist.
Umtausch- und Rückgaberichtlinien im Onlineshop von Cyberport
Andere Richtlinien gelten beim Onlineshopping. So wie alle andere Online-Händler auch, ist Cyberport gesetzlich verpflichtet, seinen Kunden ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu gewähren. Dabei handelt es sich nicht um eine Kulanzleistung des Händlers, sondern um eine gesetzliche Verpflichtung. Der Gesetzgeber sieht beim Onlineshopping einen entscheidenden Nachteil: Der Verbraucher ist nicht in der Lage, das Produkt vor dem Kauf zu prüfen. Durch das 14-tägige Widerrufsrecht soll ihm die Möglichkeit gegeben werden, das Produkt nach dem Erhalt zu prüfen und gegebenenfalls vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Aus Kulanz erweitert Cyberport das Rückgaberecht des Kunden auf 30 Tage. Somit reicht es aus, wenn die online bestellten Produkte innerhalb von 30 Tagen an Cyberport zurückgesendet werden. Vorab ist der Widerruf an Cyberport zu übermitteln. In dem Schreiben sollten Sie Cyberport gegenüber deutlich machen, dass Sie den online geschlossenen Vertrag widerrufen möchten. Vermerken Sie außerdem, um welche Ware es sich handelt und wann Sie sie bestellt haben. Geben Sie zu guter Letzt auch Ihren Namen und Ihre Adresse an.
Am einfachsten geht es, wenn Sie Ihre Erklärung an die E-Mail-Adresse Kundenservice@cyberport.de senden. Alternativ können Sie auch in Ihrem Kundenkonto im Onlineshop die Widerrufsfunktion nutzen. Die Ware ist anschließend unter Verwendung des Cyberport-Rücksendeaufklebers an das Unternehmen zurückzusenden. Die Kosten dafür übernimmt Cyberport. Sobald die Rücksendung geprüft wurde, erfolgt die Rückerstattung des Kaufpreises.
Können online bestellte Artikel auch in einer Cyberport-Filiale zurückgegeben werden?
Ja, auch das ist problemlos möglich. Bringen Sie die Ware einfach in die nächstgelegene Cyberport-Filiale und legen Sie für eine Rückgabe die Rechnung vor. Auch in diesem Fall gilt die 30-tägige Umtausch- und Rückgabefrist. Bedenken Sie, dass die Ware unbenutzt und in ihrer Originalverpackung sein muss, damit Ihrem Umtausch oder Ihrer Rückgabe problemlos stattgegeben wird.

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