NORMA ist ein Lebensmitteldiscounter mit mehr als 1.450 Filialen in Deutschland, Frankreich, Österreich und Tschechien. Kundenfreundlichkeit wird bei NORMA großgeschrieben. Aus diesem Grund verwundert es auch kaum, dass die Umtausch- und Rückgaberichtlinien bei dem Discounter sehr serviceorientiert sind. Bei uns erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, wenn Sie Lebensmittel oder andere Artikel in den Filialen zurückgeben möchten. Des Weiteren erfahren Sie, inwieweit Sie durch das Gesetz geschützt sind, wenn Sie online bestellen und welche Rechte Sie geltend machen können, wenn Sie mal ein mangelhaftes Produkt gekauft haben.
Umtausch und Rückgabe in den Filialen von NORMA
Ein Umtausch oder eine Rückgabe in den NORMA-Filialen sind problemlos möglich. Unterschieden wird jedoch zwischen Lebensmitteln und anderen Artikeln.
- Rückgabe von Lebensmitteln:
Lebensmittel, die bei NORMA eingekauft werden, können zeitlich unbefristet zurückgegeben werden. Dafür ist kein Kassenbon notwendig. Als Kunde erhalten Sie Ihr Geld zurück. - Rückgabe von anderen Artikeln:
Alle anderen Artikel können bei NORMA innerhalb von zwei Monaten nach Kaufdatum zurückgegeben werden. Dafür ist ein Kassenbon notwendig. Als Kunde bekommen Sie Ihr Geld zurück.
Kann man Artikel auch nach zwei Monaten noch zurückgeben?
Die NORMA-Garantie gilt für zwei Monate, jedoch kann es abhängig vom Produkt sein, dass Sie eine Garantiekarte erhalten und sich auch danach noch an den Kunden- und Reparaturservice wenden können.
Ist ein Kassenbon unbedingt notwendig?
Lebensmittel können Sie bei NORMA ohne Kassenbon zurückgeben. Für alle anderen Artikel wird ein Kassenbon gefordert. Liegt Ihnen dieser nicht mehr vor, können Sie möglicherweise in Absprache mit dem Kundenservice von NORMA auch einen Kontoauszug oder eine Kreditkartenabrechnung vorlegen. Auch ein Zeuge, der Ihren Kauf bei NORMA bestätigen kann, kann statt eines Kassenbons fungieren. Letztendlich kommt es nur darauf an, dass Sie nachweisen können, den Kauf tatsächlich bei NORMA getätigt zu haben.
Sind ein Umtausch und eine Rückgabeoption für den Händler verpflichtend?
Nein, in den Filialen ist der Händler nicht verpflichtet, einmal verkaufte Ware wieder zurückzunehmen oder umzutauschen. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Serviceleistung, auf die der Kunde zunächst einmal kein Anrecht hat. Ein Recht darauf besteht nur, wenn der Händler vorab damit geworben hat. Die Voraussetzungen für einen Umtausch und eine Rückgabe kann der Händler selbst festlegen.
Umtausch und Rückgabe im Onlineshop von NORMA
Im Onlineshop von NORMA gelten andere Regeln als in den Filialen. Das hängt damit zusammen, dass der Verbraucher bei Onlinekäufen gesetzlich geschützt ist. Da es vor einem Onlinekauf nicht möglich ist, ein Produkt zu prüfen, erhält der Verbraucher diese Möglichkeit, nachdem die Bestellung bei ihm eingetroffen ist. Ab dem Zeitpunkt des Erhalts hat er 14 Tage lang Zeit, sich zu überlegen, ob er seine Bestellung behalten möchte oder nicht. Innerhalb dieser Zeit kann er sein Widerrufsrecht geltend machen. Diese 14 Tage sind grundsätzlich gesetzlich vorgeschrieben.
Als kundenfreundliches Unternehmen geht NORMA noch einen Schritt weiter und erweitert das gesetzliche Widerrufsrecht auf 30 Tage. Dadurch bietet sich dem Verbraucher eine deutlich längere Testphase, was für ihn nur von Vorteil ist.
Wie kann das Widerrufsrecht geltend gemacht werden?
Gehen Sie bitte folgendermaßen vor, um Ihr Widerrufsrecht geltend zu machen:
- Nach Erhalt der Ware haben Sie 30 Tage lang Zeit, NORMA schriftlich darüber zu informieren, dass Sie den Kaufvertrag nicht wahrnehmen möchten. Sie können dafür ein eigenes Schreiben aufsetzen oder aber das Muster-Widerrufsformular nutzen, das in den AGB von NORMA zu finden ist.
- Senden Sie Ihren Widerruf an folgende Kontaktdetails:
Adresse:
Schiffer Service GmbH
c/o NORMA24 Online-Shop GmbH & Co. KG
Industriestraße 16
52134 Herzogenrath-Kohlscheid
Deutschland- Fax: 0911 – 973916500
- E-Mail: kundenservice.n24@NORMA24.de
- Anschließend haben Sie die Ware innerhalb von 30 Tagen nach dem Tag, an dem Sie den Widerruf geleistet haben, an NORMA zurückzusenden.
- Die von Ihnen geleisteten Zahlungen, werden von NORMA innerhalb von 14 Tagen nach geleistetem Widerruf zurückerstattet. Dafür wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bereits beim Einkauf von Ihnen gewählt wurde. Beachten Sie jedoch, dass es bei der Rückzahlung zu Verzögerungen kommen kann, wenn Sie die Ware zu spät zurückschicken.
Die Kosten für die Rücksendung trägt NORMA für Sie, außer Sie wählen eine andere Art der Lieferung, als die von NORMA vorgeschlagene.
Mangelhafte Artikel – Wie ist in dem Fall vorzugehen?
Es ist ärgerlich und passiert dennoch immer mal wieder. Sie kaufen einen Artikel, bezahlen einen angemessenen Preis und erwarten einwandfreie Ware. Stattdessen stellen Sie fest, dass der Artikel einen Mangel hat. Um Sie als Verbraucher zu schützen, hat der Gesetzgeber die Gewährleistungsrechte ins Leben gerufen. Darauf können Sie sich berufen, wenn Sie einen mangelhaften Artikel gekauft haben.
Wie funktioniert das im Detail?
Sofern der Mangel am Produkt von Anfang an bestanden hat, haben Sie 24 Monate nach Kaufdatum Zeit, um den Artikel zum Händler zurückzubringen und eine Nacherfüllung zu fordern.
Fällt Ihnen der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach Kaufdatum auf, so ist der Händler automatisch zu einer Reparatur oder einem Umtausch verpflichtet. In dem Fall geht die Rechtsprechung automatisch davon aus, dass der Mangel bereits zum Kaufdatum bestanden hat und erst später sichtbar wurde. Sie sind hier also auf der sicheren Seite.
Etwas anders verhält es sich, wenn der Mangel erst später auffällt. In dem Fall muss der Verbraucher beweisen, dass er von Anfang an vorhanden war. Der Händler ist zur Nacherfüllung nur verpflichtet, wenn glaubhaft dargelegt werden kann, dass der Mangel tatsächlich bereits zum Kaufdatum vorlag. Die meisten Händler zeigen sich hier kulant. Falls es trotzdem zu Problemen kommen sollte, können Sie einen Gutachter oder einen Anwalt hinzuziehen, um Ihre Rechte geltend zu machen.
Eine Rücknahme des Artikels ist für den Händler nicht verpflichtend. Zunächst einmal hat er die Möglichkeit zu reparieren oder umzutauschen. Ist dies nicht möglich, muss er einen Rücktritt vom Kaufvertrag mit anschließender Kaufpreiserstattung in Kauf nehmen.
Falls Ihnen eine Rückgabe grundsätzlich lieber sein sollte, als ein Umtausch oder eine Reparatur, so sollten Sie das Gespräch mit dem Händler suchen. Möglicherweise kommt er Ihnen entgegen und erfüllt Ihnen diesen Wunsch. Verpflichtet ist er dazu jedoch nicht.
Mängel, die aufgrund von Verschleiß auftreten oder einer ganz normalen Nutzung, können innerhalb der Gewährleistungsrechte nicht geltend gemacht werden. Letztere gelten nur für Mängel, die von Anfang an vorhanden sind.
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