MyToys hat sich ganz und gar den Bedürfnissen von Kindern verschrieben. Ob Baby- und Kindermode, Babyausstattung, Kindermöbel, Spielzeug oder Bücher. Für Verbraucher ist es immer interessant, die Umtausch- und Rückgaberichtlinien zu kennen, die in den Filialen und im Onlineshop gelten. Abgesehen davon gibt es gesonderte Bestimmungen, wenn Sie einen mangelhaften Artikel gekauft haben. In unserem Artikel erfahren Sie alles, was Sie zu diesem Thema wissen müssen. So sind Sie für Ihren nächsten Einkauf oder Ihren nächsten Umtausch bzw. die nächste Rückgabe bei myToys bestens vorbereitet.
Umtausch und Rückgabe in den Filialen von myToys
Als Verbraucher trifft man heutzutage überall auf kulante Händler. Besonders entgegenkommende Umtausch- und Rückgaberichtlinien sind im Einzelhandel mittlerweile gang und gäbe. Der Verbraucher ist es gewöhnt und nimmt es als selbstverständlich, dass er Artikel, die ihm nicht gefallen, einfach zurückbringen kann und dafür nicht einmal einen Grund angeben muss. Dies ist äußerst praktisch und macht den Einkauf sehr komfortabel.
Um zu erfahren, wie sich die Umtausch- und Rückgaberichtlinien bei myToys gestalten, sollten Sie am besten direkt bei Ihrem Einkauf danach fragen. Die Mitarbeiter helfen Ihnen sicherlich gerne weiter und teilen Ihnen mit, worauf Sie achten müssen.
Viele Händler bieten folgende Umtausch und Rückgaberichtlinien an:
- Umtausch oder Rückgabe innerhalb von 14 Tagen
- Mit Vorlage des Kassenbons
- Wenn die Ware unbenutzt ist
Bedenken Sie Folgendes: Zwar bieten die meisten Händler heute kulante Umtausch- und Rückgaberichtlinien an, jedoch sind sie dazu nicht verpflichtet. Sie haben als Verbraucher also kein Anrecht darauf, mangelfreie Ware zurückgeben zu dürfen. Bietet der Händler diese Option an, so darf er selbst die Bedingungen dafür festlegen.
Ist ein Kassenbon zwingend erforderlich?
Sofern der Händler einen Kassenbon fordert, sollten Sie diesen auch vorlegen können, um einen problemlosen Umtausch oder eine Rückgabe zu erzielen. Letztendlich möchte der Händler nur einen Nachweis haben, dass Sie die Ware tatsächlich bei Ihm gekauft haben. Kann kein Kassenbon vorgelegt werden, könnte es letztendlich auch sein, dass die Ware gestohlen oder bei einem anderen Händler erworben wurde.
Falls Ihnen der Kassenbon abhanden gekommen ist, haben Sie grundsätzlich auch andere Möglichkeiten, um den Kauf nachzuweisen. So können Sie zum Beispiel einen Kontoauszug oder eine Kreditkartenabrechnung vorlegen oder einen Zeugen mitbringen, der den Kauf bestätigt.
Wie wird der Kaufpreis erstattet?
Bei Filialkäufen steht es dem Händler frei, zu entscheiden, ob der Kunde den Kaufpreis in bar zurückerstattet bekommt oder lediglich einen Gutschein erhält. Da der Händler die Bedingungen für den Umtausch bzw. die Rückgabe in der Filiale selbst festlegen darf, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als seine Regelung zu akzeptieren.
Das Widerrufsrecht im Onlineshop von myToys
Ganz anders verhält es sich dahin gegen, wenn Sie im Onlineshop von myToys einkaufen. Hier ist der Händler gesetzlich gezwungen, Ihnen ein 14-tägiges Widerrufsrecht einzugestehen. Das liegt schlicht und ergreifend daran, dass Sie als Verbraucher keine Möglichkeit haben ein Produkt vor dem Onlinekauf zu prüfen. Durch das 14-tägige Widerrufsrecht wird Ihnen dies ermöglicht. Innerhalb dieser Zeitspanne können Sie sich entscheiden, ob Sie den Artikel behalten möchten oder nicht.
Wie kann das Widerrufsrecht geltend gemacht werden?
Um von Ihrem Widerrufsrecht bei myToys Gebrauch zu machen, müssen Sie eine Erklärung aufsetzen, aus der klar hervorgeht, dass Sie den Kaufvertrag nicht wahrnehmen möchten. Diese Erklärung muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware an myToys übermittelt werden.
Dafür steht Ihnen folgende Adresse zur Verfügung:
Adresse:
myToys Gruppe
Retourenstelle
Otto-Hahn-Straße 15
64579 Gernsheim
Nachdem Sie den Widerruf übermittelt haben, ist die Ware unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen nach getätigtem Widerruf an myToys zurückzusenden. Die Kosten dafür trägt myToys. Eine Rückerstattung des Kaufbetrages erfolgt, sobald die Ware geprüft und für einwandfrei befunden wurde.
Alternativ können Sie jedoch auch folgendermaßen vorgehen:
Verpacken Sie die Ware transportgerecht, fügen Sie dem Paket den ausgefüllten Retourenschein bei und kleben Sie das Retourenlabel auf das Paket. Anschließend können Sie das Paket bei Hermes abgeben oder online im Bereich „Mein Konto“ eine Abholung durch Hermes veranlassen. Eine Erstattung des Kaufpreises erfolgt sobald die Ware geprüft und für einwandfrei befunden wurde.
Gilt das Widerrufsrecht für alle Waren bei myToys?
Nein, myToys ist wie alle anderen Händler berechtigt, Ausnahmen zu machen. So werden Artikel zum Beispiel nicht zurückgenommen, wenn sie nach den Vorgaben des Verbrauchers gefertigt wurden. Auch Waren, die aufgrund des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht für die Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung entfernt wurde, können von myToys nicht zurückgenommen werden. Ebenso verhält es sich mit Ton- und Videoaufnahmen oder mit Computersoftware in einer versiegelten Verpackung, wenn diese entfernt wurde.
Welche Gesetze gelten, wenn das Produkt mangelhaft ist?
Manchmal hat man beim Shopping Pech und greift daneben. Das Produkt stellt sich im Nachhinein als mangelhaft heraus. Dies ist ärgerlich, denn letztendlich haben Sie den vollen Preis bezahlt und möchten dafür einen Artikel haben, den Sie auch entsprechend benutzen können. In diesem Fall schützt der Gesetzgeber Sie, in dem er Ihnen Gewährleistungsrechte zuteilwerden lässt.
Für mangelhafte Produkte gilt
- Beim Kaufvertrag muss der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache gewährleisten.
- Wird der Mangel am gekauften Produkt innerhalb von sechs Monaten festgestellt, so sieht es der Gesetzgeber als gegeben an, dass er von Anfang an bestanden hat. Dem Verbraucher steht automatisch das Recht auf Nacherfüllung zu. Das bedeutet, dass der Händler den Artikel entweder reparieren oder einen Umtausch vornehmen muss.
- Stellen Sie erst später als sechs Monate nach Kaufdatum fest, dass das Produkt mangelhaft ist, so können Sie trotzdem eine Nacherfüllung fordern. Und zwar insgesamt 24 Monate nach Kaufdatum. Allerdings gibt es hier eine Besonderheit: Sie müssen in dem Fall beweisen, dass der Mangel tatsächlich von Anfang an bestanden hat. Viele Händler kommen Ihren Kunden hier entgegen und reparieren das Produkt oder tauschen es um. Sollte der Händler sich querstellen, können Sie einen Gutachter beauftragen, damit dieser die Sachlage prüft.
- Das Recht auf eine Rückgabe einer mangelhaften Ware ist im Gesetz nicht verankert. Zunächst einmal hat der Händler die Möglichkeit zu reparieren oder umzutauschen. Erst wenn dies nicht funktioniert oder keinen Sinn ergibt, kann die Rücknahme mit Erstattung des Kaufbetrages in Betracht gezogen werden. Da es vielen Händlern jedoch sehr wichtig ist, dass Ihre Kunden zufrieden sind, kommt Ihnen der Händler vielleicht entgegen, wenn Sie Ihren Wunsch äußern.
- Bedenken Sie, dass ein Mangel klar definiert ist. Dementsprechend muss das gekaufte Produkt entweder nicht in der erwarteten Art und Weise zu nutzen sein oder es muss ihm eine wichtige Eigenschaft fehlen, die für ein Produkt seiner Art vorauszusetzen ist. Sie können keine Mängel geltend machen, die aufgrund einer ganz normalen Nutzung entstanden sind.
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