RUNNERS POINT ist ein Händler, der sich auf den Bereich Sportschuhe, Funktionstextilien und Zubehör spezialisiert hat. In über 130 Filialen können sich Kunden mit den neuesten Trends ausstatten. Alternativ steht der Onlineshop zur Verfügung, der bequemes Einkaufen vor dem Bildschirm ermöglicht. Als Verbraucher interessiert man sich nicht nur für die Produkte des Händlers, sondern auch für die Kulanz dem Kunden gegenüber. Wie wichtig Letztere ist, wird einem erst bewusst, wenn man auf sie angewiesen ist. Welche Umtausch- und Rückgaberichtlinien bei RUNNERS POINT gelten, worauf Sie achten müssen und durch welche Rechte Sie im Fall von mangelhaften Artikeln geschützt sind, erfahren Sie in unserem umfangreichen Ratgeber.
Umtausch und Rückgaberichtlinien in den Filialen von RUNNERS POINT
Die Filialen von RUNNERS POINT werden teilweise in Eigenregie und teilweise als Franchise-Filialen geführt. Aus diesem Grund kann es möglicherweise Unterschiede in den Umtausch- und Rückgaberichtlinien geben. Falls Sie als Verbraucher auf Nummer sicher gehen möchten, sollten Sie deshalb direkt beim Einkauf abklären, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit Sie den Artikel später umtauschen oder zurückgeben können.
Bei vielen Händlern gelten folgende Voraussetzungen für eine Rückgabe:
- Umtausch innerhalb von 14 Tagen (bei besonders kulanten Händlern auch innerhalb von 30 Tagen)
- Gegen Vorlage des Kassenbons
- Sofern die Ware ungetragen und unbenutzt ist
Dies ist für Sie jedoch nur eine Richtlinie. Die genauen Voraussetzungen müssen Sie, wie bereits oben erwähnt, in der jeweiligen Filiale erfragen.
Ist RUNNERS POINT zu einem Umtausch oder einer Rücknahme in der Filiale verpflichtet?
Nein. Artikel, die einmal verkauft wurden, gelten vor dem Gesetz als verkauft und müssen von RUNNERS POINT nicht wieder zurückgenommen werden, falls der Kunde später feststellt, dass sie ihm nicht mehr gefallen oder einfach nicht benötigt werden. Viele Händler ermöglichen ihren Kunden diese Option trotzdem. Dabei handelt es sich jedoch um eine freiwillige Leistung, deren Bedingungen der Händler selbst festlegen darf. Einen gesetzlichen Anspruch hat der Kunde also nicht.
Muss ein Kassenbon zwingend vorgelegt werden?
Wenn der Händler dies fordert, so sollten Sie in der Lage sein, einen Nachweis über den Kauf zu bringen. Die einfachste Methode ist der Kassenbon. Liegt dieser nicht mehr vor, können Sie jedoch auch auf andere Weise nachweisen, dass Sie das Produkt bei diesem Händler gekauft haben. Möglich sind zum Beispiel ein Kontoauszug, eine Kreditkartenabrechnung oder ein Zeuge, der den Kauf bestätigen kann (dies kann zum Beispiel ein Freund sein oder die Kassiererin).
Sind Verbraucher gesetzlich geschützt, wenn das gekaufte Produkt mangelhaft ist?
Dass der Händler zu einer Rücknahme oder einem Umtausch in der Filiale nicht verpflichtet ist, kann auf den einen oder anderen Verbraucher nun etwas beunruhigend wirken. Schließlich kommt es immer mal wieder vor, dass man einen Fehlgriff tätigt und das Produkt sich als mangelhaft erweist. Zwar hat man den vollen Preis bezahlt, kommt durch den Mangel aber nicht in den Genuss der vollen Nutzungsmöglichkeiten. Sofern der Mangel tatsächlich von Anfang an vorhanden war, greifen in diesem Fall die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Gesetzliche Gewährleistung bedeutet für Sie:
- Sie können vom Händler innerhalb von 24 Monaten nach Kaufdatum eine Nacherfüllung fordern. Das ist gleichbedeutend mit einer Reparatur oder einem Umtausch.
- Damit Ihnen die Nacherfüllung zusteht, ist es wichtig, dass Sie den Mangel innerhalb von sechs Monaten nach Kaufdatum entdecken.
- Auch wenn Sie ihn erst später entdecken, steht Ihnen eine Nacherfüllung zu. Zunächst einmal müssen Sie jedoch beweisen, dass der Mangel tatsächlich von Anfang an bestanden hat. Falls sich dies als schwierig erweist, können Sie die Hilfe eines Gutachters in Anspruch nehmen.
- Bedenken Sie, dass der Händler zu einer Rücknahme nicht zwangsläufig verpflichtet ist. Zunächst einmal darf er das Produkt reparieren oder umtauschen. Erst wenn dies nicht möglich ist, wird er vermutlich von sich aus, einen Rücktritt vom Kaufvertrag und eine anschließende Kaufpreiserstattung anbieten. Nichtsdestotrotz spricht nichts dagegen, dass Sie Ihren Wunsch nach einer Rückgabe äußern, wenn Ihnen diese Option lieber ist. Vielleicht zeigt der Händler sich kulant und nimmt den Artikel zurück.
- Möglich ist auch eine Preisminderung, wenn Sie das Produkt trotz Mangel behalten möchten.
Was ist ein Mangel?
Von einem Mangel spricht man, wenn das Produkt nicht in der erwarteten Art und Weise genutzt werden kann. Möglicherweise fehlt ihm eine besondere Eigenschaft, die Sie beim Kauf erwartet haben. Mängel dieser Art sind vom Gewährleistungsrecht abgedeckt und können von Ihnen geltend gemacht werden. Anders verhält es sich mit Mängeln, die aufgrund von Verschleiß auftreten. Bedenken Sie bitte, dass Sie letztere Mängel nicht geltend machen können, da es sich um ganz normale Abnutzung handelt.
Das Widerrufsrecht im Onlineshop von RUNNERS POINT
Ganz andere Rechte gelten, wenn Sie online einkaufen. In dem Fall können Sie das 14-tägige Widerrufsrecht geltend machen, wenn Sie Waren bestellt haben und diese anschließend doch nicht behalten möchten. Es spielt dabei keine Rolle, aus welchem Grund Sie die Ware nicht behalten möchten. Die 14-tägige Widerrufsfrist ermöglicht Ihnen die bestellte Ware zu prüfen und sich gegebenenfalls doch gegen einen Kauf zu entscheiden. Hier möchte der Gesetzgeber den Nachteil zum Filialkauf ausgleichen. Schließlich kann der Verbraucher bei einem Onlinekauf das Produkt vorab nicht prüfen.
Freiwilliges Rückgaberecht von 30 Tagen bei RUNNERS POINT
Als kulantes Unternehmen erweitert RUNNERS POINT die Widerrufsfrist auf 30 Tage. Das bedeutet für Sie als Kunden: Sie haben noch mehr Zeit, um Ihre Ware zu prüfen und sich für oder gegen einen Kauf zu entscheiden. Im Gegensatz zum gesetzlichen Widerrufsrecht, handelt es sich hierbei um ein freiwilliges Rückgaberecht, das dem Kunden aus Kulanz zur Verfügung gestellt wird.
Wie kann eine Rückgabe von Online-Ware vorgenommen werden?
Um die bei RUNNERS POINT bestellte Ware zurückzugeben, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
- Verpacken Sie die Ware ordnungsgemäß, sodass sie während des Transportes sicher ist. Dafür eignet sich zum Beispiel die Originalverpackung.
- Legen Sie die Ware vollständig inklusive aller Etiketten in das Paket.
- Füllen Sie das beigefügte Rücksendeformular aus und legen Sie es auch ins Paket.
- Anschließend kleben Sie den Rücksendeaufkleber auf das Paket, um eine kostenlose Rücksendung in Anspruch nehmen zu können.
- Das Paket senden Sie anschließend an:
RPG Logistics
RunnersPoint.com
Blitzkuhlenstraße 505
45659 Recklinghausen - Nach Prüfung der Ware wird RUNNERS POINT den Kaufpreis der Rücksendung auf das Konto des Verbrauchers erstatten. Dafür wird die Zahlungsart verwendet, die bereits beim Einkauf genutzt wurde.
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