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Umtauschen bei Orsay – Rückgaberecht – Einkauf zurückgeben

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Umtauschen bei Orsay

Orsay ist eine Einzelhandelskette für Damenbekleidung und Accessoires. Wie verhält es sich eigentlich, wenn man als Verbraucher einen Artikel umtauschen oder zurückgeben möchte? Ist das überhaupt möglich und wenn ja, wie lange? Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für Einkäufe im Onlineshop? Und was hat es mit den Gewährleistungsrechten auf sich? Fragen über Fragen, die wir in unserem Artikel beantworten. Wir geben Ihnen wertvolles Wissen mit auf den Weg, damit Sie für Ihren nächsten Einkauf bei Orsay gewappnet sind.

Umtausch und Rückgabe in den Filialen von Orsay

Orsay LogoIn den Filialen von Orsay sind ein Umtausch und eine Rückgabe problemlos möglich. Dafür haben Sie insgesamt vier Wochen lang Zeit. Sehr wahrscheinlich ist außerdem, dass Sie den Kassenbon vorlegen müssen, der als Nachweis dient, dass Sie den Artikel tatsächlich bei Orsay gekauft haben. Des Weiteren ist es selbstverständlich, dass die zurückzugebenden Artikel ungetragen und in einem einwandfreien Zustand sind.

Umtauschen bei Orsay
Die Umtauschregelungen bei Orsay

Sind ein Umtausch oder eine Rücknahme für Orsay verpflichtend?

Nein, sobald ein Artikel in der Filiale verkauft wurde, gilt er als verkauft und muss von Orsay nicht mehr zurückgenommen werden, wenn er dem Kunden plötzlich nicht mehr gefällt. Die Umtausch- und Rückgabefrist von vier Wochen ist eine freiwillige Leistung des Händlers, auf die der Kunde keinen Anspruch hat. Ein Recht hat er darauf nur, wenn Orsay mit seinen Umtausch- und Rückgaberichtlinien wirbt. Da es sich um Kulanz dem Kunden gegenüber handelt, steht es Orsay frei, die Voraussetzungen für einen Umtausch oder eine Rücknahme selbst zu bestimmen.

Es liegt kein Kassenbon mehr vor. Können ein Umtausch oder eine Rückgabe auch ohne Kassenbon erfolgen?

Grundsätzlich müssen Sie sich an die Vorgaben von Orsay halten. Jedoch gibt es noch andere Möglichkeiten, um nachzuweisen, dass das Produkt tatsächlich bei Orsay gekauft wurde. Schmeißen Sie deshalb nicht gleich die Flinte ins Korn, sondern sprechen Sie den Kundenservice von Orsay an und erklären Sie, dass der Kassenbon nicht mehr vorliegt.

Da Orsay sich seinen Kunden gegenüber stets sehr kulant zeigt, wird der Händler Ihnen vielleicht ermöglichen, einen Kontoauszug oder eine Kreditkartenabrechnung vorzulegen. Vielleicht reicht auch einfach die Bestätigung einer dritten Person, die bezeugen kann, dass Sie den Artikel tatsächlich dort gekauft haben. Vielleicht war ja eine Freundin dabei oder die Kassiererin kann sich an Sie erinnern. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Fragen Sie deshalb einfach nach.

Das Widerrufsrecht im Onlineshop von Orsay

Kaufen Sie statt in der Filiale von Orsay lieber im Onlineshop ein, so haben Sie einen Vorteil: Es gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen. Hierbei handelt es sich nicht um Kulanz von Orsay, sondern um ein Recht, dass Ihnen zusteht. Der Hintergrund ist Folgender: Der Gesetzgeber empfindet es als Nachteil, dass man als Onlinekäufer ein Produkt vor dem Kauf nicht ordnungsgemäß prüfen kann. Durch das 14-tägige Widerrufsrecht gibt er dem Verbraucher die Möglichkeit dies nachzuholen, nachdem er die Ware erhalten hat. Er kann innerhalb dieser Frist vom Kaufvertrag zurücktreten, ganz egal aus welchen Gründen.

Wie kann das Widerrufsrecht bei Orsay geltend gemacht werden?

Übermitteln Sie innerhalb von 14 Tagen eine eindeutige Erklärung per Brief oder E-Mail an Orsay, in der Sie mitteilen, dass Sie Ihren Kaufvertrag widerrufen möchten.

Senden Sie Ihren Widerruf an:

Adresse:
Orsay GmbH
Customer Service
In Lossenfeld 12
77731 Willstätt
Deutschland

  • E-Mail: service@orsay.de

Anschließend versenden Sie die Ware an Orsay und erhalten den Kaufpreis zurückerstattet, sobald eine Prüfung der Retoure stattgefunden hat.

Können online bestellte Artikel auch in den Filialen zurückgegeben werden?

Ja, das ist problemlos möglich. Bringen Sie die Artikel innerhalb von 14 Tagen in die Filiale und legen Sie den Retourenschein vor. Haben Sie die Ware vorab per Kreditkarte oder Überweisung bezahlt, so erhalten Sie anschließend eine Rückbuchung. Eine Auszahlung direkt in der Filiale ist leider nicht möglich.

Was sind Gewährleistungsrechte und wann greifen sie?

Gewährleistungsrechte greifen, wenn ein gekauftes Produkt mangelhaft ist. Es ist Ihnen sicherlich auch schon einmal passiert: Sie haben einen Artikel gekauft und stellen nur kurze Zeit später fest, dass er nicht ordnungsgemäß funktioniert oder einen Mangel hat. Dies ist naturgemäß sehr ärgerlich, denn schließlich haben Sie Geld für das Produkt bezahlt und erwarten dementsprechend eine gewisse Qualität. Dies ist Ihr gutes Recht. Das sieht auch der Gesetzgeber so und hat deshalb die Gewährleistungsrechte ins Leben gerufen.

Stellen Sie innerhalb von sechs Monate nach Kaufdatum fest, dass das gekaufte Produkt einen Mangel hat, so können Sie es zum Händler zurückbringen und um Nacherfüllung bitten. Tatsächlich ist der Händler in dem Fall dazu verpflichtet, eine Reparatur oder einen Umtausch zu leisten. Denn ein aufgetretener Mangel innerhalb dieser Zeitspanne wird vom Gesetzgeber so behandelt, als wäre er von Anfang an vorhanden gewesen.

Umgekehrte Beweispflicht:
Doch wie funktioniert das Ganze eigentlich, wenn der Mangel erst später als sechs Monate nach Kaufdatum auffällt. Auch in dem Fall sind Sie gesetzlich geschützt. Sie dürfen bis zu 24 Monate nach Kaufdatum eine Nacherfüllung vom Händler fordern. Fällt Ihnen der Mangel jedoch erst später als sechs Monate nach Kaufdatum auf, so liegt die Beweispflicht bei Ihnen. Sie müssen beweisen, dass der Mangel von Anfang an Bestand hatte, damit der Händler das Produkt repariert oder umtauscht. Im Notfall können Sie einen Gutachter beauftragen, den Sachverhalt zu prüfen und Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Eine Rücknahme des Produktes durch den Händler können Sie leider nicht einfordern. Zunächst einmal steht es dem Händler frei, eine Reparatur oder einen Umtausch anzubieten. Nur wenn er diese nicht leisten kann, muss er Ihnen einen Rücktritt vom Kaufvertrag und eine Erstattung des Kaufpreises anbieten. Tatsächlich steht es Ihnen jedoch frei, den Händler um Kulanz zu bitten. Sprechen Sie ihn einfach darauf an, dass Sie lieber das Produkt zurückgeben möchten. Vielleicht kommt er Ihnen entgegen und erfüllt Ihren Wunsch.

Bedenken Sie, dass die Gewährleistungsrechte nicht für Mängel gelten, die aufgrund von Verschleiß oder einer ganz normalen Nutzung aufgetreten sind.

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