Ulla Popken ist ein Modeunternehmen aus Deutschland, das Damenmode in großen Größen anbietet. Das Unternehmen betreibt Filialen in Eigenregie und als Franchise-System. Abgesehen davon existiert ein Onlineshop, der es möglich macht, gemütlich vor dem Bildschirm die neuesten Modestyles zu shoppen. Leider passiert es immer wieder, das gekaufte Artikel zu Hause plötzlich doch nicht mehr gefallen oder dass man feststellt, dass eine ganz ähnliche Bluse schon am Schrank hängt. Ob Sie als Verbraucher berechtigt sind, solche Artikel in den Filialen umzutauschen und worauf Sie dabei achten müssen, verraten wir Ihnen in unserem Artikel. Gleichzeitig erfahren Sie, welche Gesetze gelten, wenn Sie online eingekauft haben. Außerdem zeigen wir Ihnen, in welchen Fällen Sie die Mängelansprüche geltend machen können.
Umtausch und Rückgabe in den Filialen von Ulla Popken
Wer in einer Filiale einkauft, hat grundsätzlich kein Anrecht darauf, die Ware wieder zurückzugeben, wenn sie nicht mehr gefällt. Tatsächlich zeigen die meisten Händler sich heutzutage jedoch weitaus kundenfreundlicher und gewähren eine Umtausch-und teilweise auch eine Rückgabeoption. Da es sich bei dieser Serviceleistung jedoch um einen freiwilligen Dienst handelt, darf der Händler auch selbst festlegen, welche Voraussetzungen durch den Käufer zu erfüllen sind.
Die Bedingung können sich bei Ulla Popken von Filiale zu Filiale unterscheiden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie bei Ihrem Einkauf explizit danach fragen, falls die Möglichkeit besteht, dass ein Umtausch oder eine Rückgabe nötig sind. Die Mitarbeiter bei Ulla Popken helfen Ihnen gerne weiter und teilen Ihnen mit, welche Voraussetzungen Sie mitbringen müssen. Möglicherweise finden Sie einen Hinweis darauf auch auf dem Kassenbon oder Sie rufen nach Ihrem Einkauf einfach in der Filiale an.
Viele Händler gewähren einen Umtausch oder eine Rückgabe, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Rückgabe innerhalb von 14 Tagen nach Kaufdatum (teils auch länger)
- Der Kassenbon muss vorgelegt werden
- Die Ware muss ungebraucht und einwandfrei sein
Wie bereits oben erwähnt, erfahren Sie es jedoch nur genau, indem Sie in der jeweiligen Filiale nachfragen.
Welche Rückgabe- und Umtauschvoraussetzungen gelten für den Onlineshop von Ulla Popken?
Für Waren, die online bestellt werden, gelten andere Richtlinien. Sie haben hier ein 14-tägiges Widerrufsrecht, das es Ihnen ermöglicht, einen online abgeschlossenen Kaufvertrag zu widerrufen. Dabei handelt es sich nicht um eine Kulanzleistung von Ulla Popken, sondern um ein Gesetz. Da Sie als Onlinekäufer die bestellten Produkte vor der Bestellung nicht prüfen können, gewährt Ihnen der Gesetzgeber 14 Tage nach Erhalt der Ware, um dies nachzuholen. Entscheiden Sie sich innerhalb dieser Zeit gegen einen Kauf, spielt es keine Rolle, welche Gründe dem zugrunde liegen. Wichtig ist nur, dass Sie rechtzeitig eine Erklärung an den Händler abgeben, die ihn darüber informiert, dass Sie den Vertrag nicht wahrnehmen möchten.
Senden Sie einfach einen Brief, ein Fax oder eine E-Mail an Ulla Popken:
Ulla Popken GmbH
Am Waldrand 19
26180 Rastede
Deutschland
Fax: 0800 – 5666999
E-Mail: kunden-service@popken.de
Für Ihren Widerruf können Sie entweder selbst ein Schreiben aufsetzen oder das Muster-Widerrufsformular nutzen, das von Ulla Popken zur Verfügung gestellt wird.
Wie kann die Ware zurückgesendet werden?
Verpacken Sie die Ware einfach in der Originalverpackung und legen Sie unbedingt den Lieferschein bei, damit die Ware zugeordnet werden kann. Kleben Sie den Retourenaufkleber von der Rechnung auf das Paket. Damit stellen Sie sicher, dass Ihr Paket schneller bearbeitet werden kann. Die Kosten für die Rücksendung trägt Ulla Popken.
Kann die Ware aus dem Onlineshop auch in einer Filiale zurückgegeben werden?
Ja, auch das ist möglich. Bringen Sie die Ware einfach in die nächstgelegene Filiale und legen Sie dort die Rechnung und den Retourenschein vor.
Welche Rechte haben Verbraucher, wenn ein gekauftes Produkt mangelhaft ist?
Sie haben bei Ulla Popken eingekauft und im Anschluss festgestellt, dass der Artikel mangelhaft ist? Nun hoffen Sie darauf, den Artikel bei Ulla Popken zurückgeben zu können?
Gewährleistung bei mangelhaften Artikeln
Haben Sie mangelhafte Artikel gekauft, ganz egal ob in der Filiale oder im Onlineshop, so gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Sie schützen Verbraucher vor dem Kauf von mangelhaften Produkten. Innerhalb von 24 Monaten können Sie ein mangelhaftes Produkt zum Händler zurückbringen und um Nacherfüllung bitten. Wichtig ist allerdings, dass der Mangel von Anfang an vorhanden war und nicht erst durch Verschleiß oder eine ganz normale Nutzung entstanden ist. Letztere Mängel werden vom gesetzlichen Gewährleistungsrecht nämlich nicht abgedeckt.
Falls dieser Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach Kaufdatum auftritt, sind Sie auf der sicheren Seite. Ihnen steht automatisch eine Nacherfüllung des Händlers zu. Das bedeutet, dass der Händler den Artikel reparieren oder umtauschen wird, damit Sie letztendlich zu einem einwandfreien Produkt kommen, für das Sie ja auch bezahlt haben.
Mangel tritt nach mehr als 6 Monaten auf
Etwas anders verhält es sich jedoch, wenn der Fehler am Produkt erst später auffällt. Nehmen wir mal an, Ihre neuen Turnschuhe gehen sieben Monate nach Kaufdatum kaputt. Die Naht platzt auf, weil sie von Anfang an nicht ordnungsgemäß verarbeitet war. Der Mangel ist selbstverständlich auf letzteres Detail zurückzuführen. Wäre die Naht vernünftig verarbeitet gewesen, hätten die Schuhe länger gehalten.Bringen Sie die kaputten Schuhe nun zum Händler zurück, so müssen Sie zunächst einmal beweisen, dass der Mangel von Anfang an vorhanden war. Dies funktioniert ganz einfach, indem Sie dem Händler die schlecht verarbeitete Naht zeigen. In der Regel wird er den Fehler akzeptieren und Ihnen eine Reparatur oder einen Umtausch anbieten. Stellt er sich jedoch quer und möchte die Nacherfüllung nicht leisten, so können Sie auch einen Gutachter involvieren, der die Sachlage prüft.
Zu bedenken ist, dass die Gewährleistungsrechte den Händler nicht zu einer Rücknahme verpflichten. Als Verbraucher haben Sie zwar ein Recht auf Nacherfüllung, diese kann jedoch in Form einer Reparatur oder eines Umtausches erfolgen. Manche Händler bieten dennoch eine Rücknahme und Rückzahlung des Kaufbetrages an. Dabei handelt es sich jedoch um eine freiwillige Leistung.
Auch wenn Ihnen vor dem Gesetz keine Rückgabeoption zusteht, so spricht nichts dagegen, dass Sie den Händler einfach um Kulanz bitten. Heutzutage sind viele Händler bemüht, den Kunden entgegenzukommen. Vielleicht dürfen Sie das mangelhafte Produkt dennoch zurückgeben. Probieren Sie es einfach aus!
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