METRO ist ein Großhandelsmarkt für Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende und Vereine. Leider passiert es auch dort hin und wieder einmal, dass etwas Falsches im Warenkorb landet und man es im Anschluss gerne umtauschen oder zurückgeben möchte. Worauf Sie dabei achten müssen, welche gesetzlichen Widerrufsfristresten im Onlineshop von METRO gelten und was im Fall eines Mangels zu tun ist, erfahren Sie in unserem Artikel. So sind Sie für Ihren Einkauf bei METRO optimal vorbereitet.
Umtausch und Rückgabe bei METRO in der Filiale
Sie haben etwas bei METRO gekauft und möchten es nun umtauschen oder zurückgeben? Wichtig zu wissen ist in diesem Fall, dass grundsätzlich für METRO keine Verpflichtung besteht, die Ware zurückzunehmen. Dies ist eine freiwillige Serviceleistung, die nur in Anspruch genommen werden kann, wenn der Händler sie tatsächlich anbietet. Sie haben als Verbraucher also kein Anrecht auf einen Umtausch oder eine Rückgabe. Für die meisten Verbraucher ist diese Information recht überraschend. Sie sind es heutzutage gewöhnt, dass sie in fast jedem Geschäft Artikel umtauschen oder zurückgeben können. Tatsächlich bieten die meisten Händler dies mittlerweile an, jedoch handelt es sich dabei immer um Kulanz dem Kunden gegenüber. Da es eine freiwillige Leistung ist, auf die der Kunde vor dem Gesetz keinen Anspruch hat, kann der Händler die Bedingungen dafür selbst festlegen.
Da METRO sich in der Regel recht kundenfreundlich zeigt, ist jedoch davon auszugehen, dass ein Umtausch oder eine Rückgabe möglich sind. Klären Sie am besten direkt beim Einkauf, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, damit Sie Ihre Ware zurückgeben können. Damit gehen Sie auf Nummer sicher und wissen genau, worauf Sie achten müssen, wenn Sie einen Umtausch oder eine Rückgabe bei METRO vornehmen möchten. Manchmal finden Sie auch Informationen auf dem Kassenbon. Alternativ haben Sie natürlich jederzeit die Möglichkeit, den betreffenden METRO-Markt anzurufen.
Oftmals gestalten sich die Bedingung wie folgt oder zumindest ähnlich:
- Rückgabe oder Umtausch innerhalb von 14 oder 30 Tagen
- Unter Vorlage des Kassenbons
- Bei einwandfreier und unbenutzter Ware
- Ist eine Rückgabe möglich, so erfolgt die Erstattung des Kaufpreises in bar oder in Form eines Gutscheins
Ist ein Kassenbon immer notwendig?
Der Kassenbon beweist, dass Sie das Produkt tatsächlich bei METRO gekauft haben. Liegt er Ihnen nicht mehr vor, kann METRO selbst möglicherweise weiterhelfen und eine Kopie anfertigen. Alternativ können Sie eventuell einen Kontoauszug oder eine Kreditkartenabrechnung vorlegen, aus denen hervorgeht, dass das Produkt bei METRO gekauft wurde (durch Abbuchung). Auch die Bestätigung eines Zeugen , dass Sie die Ware bei METRO gekauft haben, kann in dem Fall weiterhelfen. Sprechen Sie in jedem Fall den Kundenservice von METRO an, wenn Ihnen der Kassenbon abhandengekommen ist.
Widerrufsfrist im Onlineshop von METRO
Sie bevorzugen es online einzukaufen, anstatt in der Filiale? In dem Fall haben Sie einen entscheidenden Vorteil: Sie sind durch das Gesetz geschützt. Da Sie vor der Bestellung keine Möglichkeit haben, die Ware zu prüfen, hat der Gesetzgeber das gesetzliche Widerrufsrecht eingeführt, das es Ihnen erlaubt, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware den Kaufvertrag zu widerrufen.
Wie funktioniert ein Widerruf bei METRO?
Informieren Sie METRO anhand einer Erklärung per Brief, per Fax oder per E-Mail, dass Sie den Kaufvertrag nicht wahrnehmen möchten. Sie können dafür ein eigenes Schreiben aufsetzen oder ein Muster-Widerrufsformular benutzen, dass Sie in den AGB von METRO finden.
Senden Sie das Schreiben an:
Adresse:
METRO Deutschland GmbH
Abteilung Multi Channel
METRO – Straße 8
40235 Düsseldorf
Deutschland
- Fax: 0211 – 17607099
- E-Mail: onlinekatalog@metro.de
Anschließend senden Sie Ihre Ware an METRO zurück. Wenden Sie sich vorab an den Kundenservice unter der Telefonnummer 0211-9693600, um ein Retourenetikett für die Rücksendung zu erhalten.
Nach Prüfung der Rücksendung wird METRO den Kaufbetrag über das Zahlungsmittel zurückerstatten, das Sie bereits beim Kauf benutzt haben.

Kann man den Widerruf auch online durchführen?
Ja, auch das ist möglich. METRO stellt dafür ein Formular zur Verfügung, das online ausgefüllt werden kann.
Können online gekauft Waren auch im Markt zurückgegeben werden?
Nein, Ware die online gekauft wurde, kann leider nicht im Markt zurückgegeben werden. Sie muss an den Onlineshop retourniert werden.
Der gekaufte Artikel ist mangelhaft. Was ist zu tun?
In seinen AGB erklärt METRO, dass Schäden am Produkt direkt an den Kundenservice zu melden sind. Dieser ist zu erreichen unter der Telefonnummer 0211- 9693600. Haben Sie im METRO-Onlineshop mangelhafte Ware gekauft, so sollten Sie laut METRO Webpage:
- Den Mangel innerhalb von 48 Stunden nach Empfang der Ware melden
- Oder innerhalb von 24 Stunden melden, wenn der Mangel auf Anhieb nicht erkennbar war und sich erst später zeigt. Die Meldung soll jedoch nicht später als 14 Tage nach Anlieferung der Ware stattfinden.
METRO beseitigt anschließend den Mangel oder tauscht das Produkt gegen einen mangelfreien Artikel um. Erst wenn dies nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit zur Herabsetzung des Kaufpreises oder zu einem Rücktritt des Kaufvertrages.
Inwieweit ist der Verbraucher in dem Fall durch das Gesetz geschützt?
Ist ein gekauftes Produkt mangelhaft, so greifen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte – und zwar unabhängig davon, was METRO für diesen Fall vorsieht. Die Gewährleistungsrechte ermöglichen es Ihnen als Verbraucher, ein mangelhaftes Produkt innerhalb von 24 Monaten nach Kaufdatum zu reklamieren.
Wichtig ist jedoch: Der Mangel muss von Anfang an bestanden haben. Fällt er innerhalb von sechs Monaten nach Kaufdatum erstmalig auf, so geht man davon aus, dass er von Anfang an bestanden hat. Ihnen stehen in dem Fall automatisch eine Reparatur oder ein Umtausch zu. Fällt Ihnen der Mangel erst später auf, so können Sie trotzdem Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen, müssen dem Händler gegenüber jedoch beweisen, dass der Mangel tatsächlich von Anfang an da war.
Rückgabe nicht immer möglich:
Ist Ihnen eine Rückgabe lieber als eine Reparatur oder ein Umtausch, so können Sie dem Händler Ihren Wunsch mitteilen und auf seine Kulanz hoffen. Vor dem Gesetz ist er nämlich nicht verpflichtet das Produkt zurückzunehmen. Möglicherweise zeigt er sich jedoch sehr entgegenkommend und erfüllt Ihnen den Wunsch. Schließlich ist Händlern heutzutage sehr viel daran gelegen, Ihren Kunden ein möglichst angenehmes Einkaufserlebnis zu ermöglichen, um sie damit an sich zu binden.
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