Yves Rocher ist ein Unternehmen, das sich auf den Vertrieb von Kosmetik und Körperpflegeprodukten spezialisiert hat. Kunden können in zahlreichen Filialen sowie im großen Onlineshop einkaufen. In unserem Artikel erfahren Sie, welche Unterschiede es in den Filialen und im Onlineshop in Bezug auf das Umtausch- und Rückgaberecht gibt. Damit sind Sie gut gewappnet für einen Einkauf bei Yves Rocher. Außerdem verraten wir Ihnen, inwieweit Sie durch die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geschützt sind, wenn Sie nach dem Kauf feststellen, dass Ihr Produkt mangelhaft ist.
Umtausch und Rückgabe in den Filialen von Yves Rocher
Die Filialen von Yves Rocher unterliegen teilweise einem Franchise-System. Das bedeutet, dass sie von unterschiedlichen Personen geleitet werden. Die Umtausch- und Rückgaberichtlinien können sich dementsprechend von Filiale zu Filiale unterscheiden. Falls Sie genau wissen möchten, welche Richtlinien für Ihre Filiale gelten, so sollten Sie direkt die Mitarbeiter vor Ort ansprechen und nachfragen. Manchmal gibt auch der Kassenbon preis, welche Voraussetzungen für einen Umtausch oder eine Rückgabe notwendig sind.
Um Ihnen eine Idee zu geben, wie die Richtlinien möglicherweise aussehen könnten, erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen oftmals im Einzelhandel zum Einsatz kommen:
- Umtausch- und Rückgabefrist von 14 Tagen (oftmals auch länger)
- Mit Kassenbon
- Bei einwandfreier Ware
- Je nach Händler und Filiale gegen Rückerstattung des Kaufpreises oder gegen einen Gutschein
Ware ohne Mängel: Rücknahme nur aus Kulanz
Bedenken Sie bitte, dass ein Umtausch und eine Rückgabe in einer Filiale stets Kulanz des Händlers sind. Sie haben als Verbraucher darauf keinen Anspruch. Die Voraussetzungen und Bedingungen kann der Händler selbst festlegen, wenn er sich dazu entscheidet, Ihnen diese Option zu bieten.
Welche Möglichkeiten haben Verbraucher, wenn ihnen die Umtausch- und Rückgaberichtlinien des Händlers nicht zusagen?
Wie bereits erwähnt, sind ein Umtausch oder eine Rückgabe in einer Händlerfiliale immer eine freiwillige Leistung. Möchten Sie diese in Anspruch nehmen, so müssen Sie sich an die Bedingungen des Händlers halten. Falls Ihnen Letztere nicht zusagen, können Sie jedoch auch den Kundenservice des Händlers ansprechen und um Kulanz bitten. Ob Ihnen diese gewährt wird, hängt vom Händler selbst ab. Einen Versuch ist es jedoch wert. Sollte es zu einer abweichenden Vereinbarung kommen, ist es wichtig, dass Sie sich diese schriftlich geben lassen. So haben Sie ein Beweisstück in der Hand, auf das Sie sich letztendlich berufen können, wenn es doch zu einem Umtausch oder einer Rückgabe kommen sollte.
Muss ein Kassenbon immer vorgelegt werden?
Dies hängt vom Händler ab. Ein Kassenbon ist stets ein Beweis dafür, dass die Ware tatsächlich bei ihm gekauft wurde. Es ist also sein gutes Recht einen Kassenbon einzufordern. Es gibt jedoch noch viele andere Möglichkeiten, um einen Kauf nachzuweisen.
Alternative Möglichkeiten, den Kauf zu beweisen:
- Einen Kontoauszug vorlegen, aus dem ersichtlich ist, dass der Kaufbetrag von Ihrem Konto abgebucht wurde.
- Eine Kreditkartenabrechnung, aus der ersichtlich ist, dass der Kaufbetrag von Ihrem Konto abgebucht wurde.
- Einen Zeugen mitbringen, der bestätigen kann, dass Sie die Ware tatsächlich bei dem Händler gekauft haben. Alternativ reicht es aber auch schon aus, wenn der Kassierer oder die Kassiererin sich an Sie erinnern kann.
Das Widerrufsrecht im Onlineshop von Yves Rocher
Bei einem Einkauf in der Filiale sind Sie grundsätzlich auf die Kulanz des Händlers angewiesen, wenn Sie Ware zurückgeben möchten. Anders verhält es sich im Onlineshop. Haben Sie dort Ware eingekauft, genießen Sie automatisch das 14-tägige Widerrufsrecht des Gesetzgebers. Dies wird Ihnen gewährt, damit Sie – ebenso wie ein Filialkäufer – die Möglichkeit haben, Ihre Ware zu prüfen. Erst innerhalb dieser 14 Tage müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die Ware tatsächlich kaufen möchten oder nicht.
Wie müssen Verbraucher vorgehen, wenn sie ihr Widerrufsrecht bei Yves Rocher geltend machen möchten?
Normalerweise sieht der Gesetzgeber vor, dass der Verbraucher dem Händler gegenüber, eine Erklärung abgeben muss, aus der hervorgeht, dass er den Kaufvertrag nicht wahrnehmen möchte. Dafür ist ein Schreiben aufzusetzen oder das von Yves Rocher zur Verfügung gestellte Muster-Widerrufsformular zu nutzen.
Das Schreiben ist an folgende Adresse zu übermitteln:
Kundenservice Yves Rocher
Postfach 801130
70511 Stuttgart
Deutschland
Fax: 0711-88776610
E-Mail: kundenservice-de@yrnet.com
Wenn Sie Ihren Widerruf getätigt haben, ist die Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, an Yves Rocher zurückzusenden. Die Kosten für die Rücksendung übernimmt Yves Rocher für Sie. Die Rückerstattung des Kaufbetrages erhalten Sie in der Regel innerhalb von 14 Tagen, nachdem der Widerruf bei Yves Rocher eingegangen ist.
Vereinfachte Rückgabe bei Yves Rocher
Um Ihnen die Rücksendung zu erleichtern, ist in den AGB von Yves Rocher verankert, dass es von Seiten des Verbrauchers ausreicht, die Ware an das Unternehmen zurückzusenden. Ein Widerrufsschreiben muss dementsprechend vorab nicht versendet werden.
Gewährleistungsrechte – Was hat es damit auf sich?
Vielleicht ist es Ihnen auch schon einmal passiert. Sie haben etwas gekauft, gutes Geld dafür bezahlt und letztendlich festgestellt, dass der Artikel einen Mangel hat oder gar nicht funktionstüchtig ist. Dies ist sehr ärgerlich, denn schließlich hat man gewisse Anforderungen an ein Produkt, die in dem Fall nicht erfüllt werden. Da es jedoch die Aufgabe des Händlers ist, mangelfreie Produkte zu verkaufen, werden Sie diesbezüglich durch die Gewährleistungsrechte geschützt.
Sie können das mangelhafte Produkt innerhalb von 24 Monaten reklamieren. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Mangel von Anfang an vorhanden war.
Der Gesetzgeber sieht es als gegeben an, dass der Mangel von Anfang an vorhanden war, wenn er innerhalb von sechs Monaten nach Kaufdatum aufgefallen ist und beim Händler reklamiert wurde. Als Verbraucher stehen Ihnen automatisch eine Reparatur oder ein Umtausch zu.
Fällt der Mangel erst später auf, gilt die Beweislastumkehr. In dem Fall muss der Verbraucher beweisen, dass der Mangel von Anfang an vorhanden war. Nur wenn ihm dies gelingt, ist der Händler zu einer Nacherfüllung in Form von einer Reparatur oder eines Umtausches verpflichtet. Eine Rücknahme ist für den Händler gesetzlich nicht verpflichtend. Er kann sie jedoch anbieten, wenn er eine Reparatur oder einen Umtausch nicht leisten kann. Alternativ ist es ihm natürlich auch immer möglich eine Rücknahme aus Kulanz anzubieten. Dies hängt jedoch vom Händler selbst ab. Der Verbraucher hat darauf kein Anrecht. Fragen Sie einfach nach, ob der Händler Ihnen diese Möglichkeit bietet.
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