Porta ist eine Möbelhauskette, die in Deutschland mit 25 Filialen und einem großen Onlineshop vertreten ist. Neben Möbeln werden Haushaltswaren und Wohnaccessoires angeboten. Was Sie beachten müssen, wenn Sie bei Porta einkaufen und die Ware Ihnen im Anschluss nicht mehr gefällt, erfahren Sie in unserem Artikel. Wir verraten Ihnen, welche Unterschiede es in Bezug auf den Umtausch und die Rückgabe in den Filialen und im Onlineshop gibt und was zu tun ist, wenn ein gekauftes Produkt mangelhaft ist.
Umtausch und Rückgabe in den Filialen von Porta
Porta ist als kulantes Unternehmen bekannt. Nichtsdestotrotz findet man auf der Webpage des Unternehmens keine Informationen zu den Umtausch- und Rückgaberichtlinien in den Filialen. Dies kann zum einen daran liegen, dass die Filialen unterschiedliche Richtlinien haben, zum anderen aber auch daran, dass die Umtausch- und Rückgaberichtlinien von Produkt zu Produkt variieren. Gerade wenn es um Möbel geht, kann es hier zu großen Unterschieden kommen.
Am besten fahren Sie also damit, vor dem Kauf abzuklären, was Sie erwartet. Besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihre Ware umtauschen oder zurückgeben müssen, so können Sie sich vor dem Kauf an den Kundenservice oder an das Kassenpersonal wenden und klären, was Sie zu beachten haben. Teilweise sind sogar individuelle Absprachen möglich. In dem Fall müssen Sie sich die Vereinbarung jedoch schriftlich geben lassen, damit Sie im Fall der Fälle ein Beweisstück in der Hand haben.
Sind eine Rücknahme oder ein Umtausch für Porta verpflichtend?
Nein. Grundsätzlich gilt: Hat man einen Kaufvertrag mit einem Händler geschlossen, so kann dieser in der Filiale nicht einfach widerrufen werden, wenn die Ware nicht mehr gefällt. Die Realität sieht jedoch so aus, dass sehr viele Händler ihren Kunden diese Möglichkeit bieten, um sicherzustellen, dass die Kunden auch beim nächsten Mal noch wiederkommen. Die Voraussetzungen für einen Umtausch oder eine Rücknahme in der Filiale kann der Händler jedoch selbst festlegen. Hat der Händler allerdings einmal kundgetan, dass er Ware, die nicht gefällt wieder zurücknimmt, so muss er sich auch daran halten.
Ist ein Kassenbon für einen Umtausch oder eine Rückgabe zwingend notwendig?
Die meisten Händler fordern einen Kassenbon als Beweis, dass die Ware tatsächlich bei Ihnen gekauft wurde. Dies ist Ihr gutes Recht. Alternativ können Sie den Kauf als Verbraucher jedoch auch anderweitig beweisen. Meist reicht es bereits einen Zeugen mitzubringen, der bestätigen kann, dass Sie das Produkt tatsächlich beim Händler gekauft haben. Auch die Aussage einer Kassiererin, die sich an Sie erinnern kann, reicht schon aus. Eine andere Möglichkeit sind die Vorlage eines Kontoauszuges oder einer Kreditkartenabrechnung. Falls Ihnen der Kassenbon nicht mehr vorliegt, sprechen Sie den Kundenservice einfach an und erklären Sie Ihr Problem. Vielleicht kommt der Händler Ihnen entgegen und ermöglicht Ihnen trotzdem einen Umtausch oder eine Rückgabe.
In welchem Fall, ist der Händler gezwungen ein verkauftes Produkt umzutauschen?
Stellen Sie nach Ihrem Einkauf bei Porta fest, dass das gekaufte Produkt mangelhaft ist, so sind Sie durch die Gewährleistungsrechte geschützt. Der Händler ist in dem Fall bis zu 24 Monate nach Kaufdatum verpflichtet, Nacherfüllung zu leisten. Das bedeutet: Er muss das mangelhafte oder defekte Produkt reparieren oder es umtauschen. Eine Pflicht zur Rücknahme besteht nicht, es sei denn, dass eine Reparatur oder ein Umtausch nicht möglich sind.
Bedenken Sie in Bezug auf die Gewährleistungsrechte:
Eine Reparatur oder ein Umtausch steht Ihnen automatisch zu, wenn Sie den Mangel innerhalb von sechs Monaten nach Kaufdatum entdecken. Fällt Ihnen der Mangel erst später auf, so müssen Sie beweisen, dass er von Anfang an bestanden hat. Gehen Ihre Turnschuhe zum Beispiel aufgrund einer schlecht verarbeiteten Naht kaputt, so können Sie dem Händler einfach die Naht zeigen und haben den Beweis vorgelegt, weshalb Ihre Turnschuhe frühzeitig kaputt gegangen sind. Leider ist der Beweis nicht immer so einfach. Hilfe leistet in dem Fall ein Gutachter, den Sie engagieren können, damit er den Sachverhalt prüft und Ihnen gegebenenfalls zu Ihrem Recht verhilft.
Ist es möglich mangelhafte Produkte zurückzugeben?
Die Gewährleistungsrechte beinhalten eine Reparatur und einen Umtausch. Nur wenn diese nicht möglich sind, ist der Händler verpflichtet, Ihnen einen Rücktritt vom Kaufvertrag und eine Erstattung des Kaufpreises anzubieten. Falls Sie kein Interesse an einer Reparatur oder einem Umtausch haben, können Sie an die Kulanz des Händlers appellieren und ihn einfach fragen, ob er in eine Rückgabe einwilligt. Alternativ ist auch immer eine Preisminderung möglich, falls Sie das Produkt trotz Mangel behalten möchten.
Widerrufsrecht im Onlineshop von Porta
Besonderen Schutz genießt der Verbraucher, wenn er online einkauft. Das bedeutet für Sie: Haben Sie im Onlineshop von Porta eingekauft, so gilt für Sie automatisch ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Es ermöglicht Ihnen, die Ware nach Erhalt 14 Tage lang zu prüfen und innerhalb dieser Zeit zu entscheiden, ob Sie sie behalten möchten oder nicht.
Wie kann das Widerrufsrecht bei Porta geltend gemacht werden?
Übermitteln Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware eine Erklärung an Porta, in der Sie dem Unternehmen mitteilen, dass Sie den geschlossenen Kaufvertrag nicht wahrnehmen möchten. Dafür können Sie ein eigenes Schreiben aufsetzen oder das Muster-Widerrufsformular (siehe unten) nutzen.
Das Schreiben senden Sie bitte an:
Porta Möbel OnlineShop GmbH und Co. KG
Bakenweg 16-20
32457 Porta Westfalica
Deutschland
Fax: 034602 –25589
E-Mail: onlineshop@porta.de
Senden Sie die Ware anschließend an Porta zurück. Verpacken Sie sie dafür transportgerecht. Ware, die nicht mit der Post versendet werden können, wird von Porta abgeholt. Die Kosten für die Rücksendung trägt Porta für Sie. Sobald die Retoure bei Porta geprüft wurde, erhalten Sie eine Rückerstattung des Kaufbetrages. In der Regel geschieht dies innerhalb von 14 Tagen nach getätigtem Widerruf. Zur Verzögerung kann es lediglich kommen, wenn Sie die Ware erst spät versendet haben.
Für welche Waren ist der Widerruf ausgeschlossen?
Porta ist berechtigt die Widerrufsoption für bestimmte Waren auszuschließen.
Das Unternehmen macht davon Gebrauch und hat folgende Artikel ausgeschlossen:
- Vorgefertigte Waren, die auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
- Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten wird.
- Versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, weil ihre Versiegelung entfernt wurde.
- Ton- oder Videoaufnahmen sowie Computersoftware mit Versiegelung, wenn die Versiegelung entfernt wurde.
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